Elektromobile & passenendes Zubehör beim Berater kaufen

Senioren möchten so lange es geht ihr Leben selber bestimmen. Ob man Freunde besuchen möchte oder einfach nur zum Einkaufen fährt. Mobilität ist dabei das A und O um sich dies zu ermöglichen. Im zunehmenden Alter fallen weitere Wege immer schwerer und die Gefahr besteht zu vereinsamen. Zum Glück gibt es heute Elektromobile auch Senioren Scooter oder Senioren mobile genannt die es einem Ermöglichen am sozialen Leben teilhaben zu können. Der Elektromobilmarkt ist heute sehr groß und manchmal schwer überschaubar, was das richtige Seniorenelektromobil für einen ist. Möchte ich weitere Stecken fahren oder benötige ich das Fahrzeug nur für kurze Wege? Auf was sollte ich achten? Motorstärke, Federung oder ein zerlegbares Elektromobil? Wichtig ist eigentlich, dass Sie jemanden finden, wo Sie das Gefühl haben wirklich ehrliche Beratung zu erfahren. Vertrauen ist eine Grundlage um sich in diesem sensiblen Bereich gut versorgt zu fühlen. Es geht ja um Ihre Mobilität und somit auch um ein Stück Freiheit. Nicht einfach der schnelle Verkauf mit dem Motto, alles ist toll. Ein vertrauensvoller erfahrender Berater berät Sie wirklich. Leben Sie in einer bergigen Gegend, haben Sie einen Fahrstuhl wo Sie eventuell reinfahren müssen? Und viel mehr. Ein guter Elektromobilberater sagt Ihnen auch was ein Elektromobil nicht kann und wo man darauf achten sollte damit Sie wirklich lange Freude und natürlich somit lange Ihre Mobilität erhalten können. Wir wünschen Ihnen einen möglichst gesunden Lebensabend mit Mobilität, wie Sie es sich wünschen. Schauen Sie doch einfach einmal rein bei uns.

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Kundenfragen Elektromobile. Unsere Antworten:

Elektromobil im Gelände?

Batterieumgang bei Elektromobilen

Folgekosten Elektromobile

Elektromobile im Straßenverkehr

Stromkosten Elektromobil

Elektromobile gebraucht kaufen?

Ab wann braucht mein Elektromobil eine TÜV-Zulassung?

Wo kann ich Elektromobilpreise vergleichen?

Was sollte ich bei Behinderung und Elektromobilen beachten?

Elektromobile und Scooter bei Behinderung: Wie Sie trotz Gehbehinderung mobiler sind! 

Mobilität ist ein Menschenrecht, durch die UN-Menschenrechtskonvention verbrieft. Recht haben und Recht bekommen sind trotzdem weiterhin zwei paar Schuhe: Menschen mit Behinderung benötigen dringend mehr Mobilität! Elektromobile vieler Fahrzeugtypen liegen im Trend.

Welcher Mobilitätspartner passt zu Ihnen - Elektrorollstuhl, Auto oder eines der zahlreichen Senioren Elektromobile?

 

Wie viele Behinderte haben eine Mobilitätseinschränkung?

Laut Statistischem Bundesamt ist etwa jeder Zehnte von Mobilitätseinschränkung betroffen, über 1,5 Millionen derzeit auf den Rollstuhl angewiesen, aufgrund unterschiedlichster Behinderungen - wie fast 600.000 Betroffene mit Funktionseinschränkung beider Beine. Bei fast 170.000 Menschen ist ein Bein in der Funktion eingeschränkt, bei über 47.000 ein Bein und ein Arm - und gut 17.000 sind querschnittsgelähmt. Zahlen von 2013, nur amtlich als schwerbehindert erfasste Personen abbilden. 2017 waren dies deutschlandweit 7,8 Millionen, davon 912.339 mit Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen. Darunter sind auch Conterganopfer: Beachtliche 62,5 Prozent waren 2017 erwerbstätig - und insofern auf gute Mobilität angewiesen. Jahrgänge, die jetzt ins Rentenalter kommen und zusätzlich von der Zunahme gesundheitsbedingter Mobilitätseinschränkungen ab 50 Jahren betroffen sind. Auch haben viele Behinderte unter 60 aus gesundheitlichen Gründen kein Auto. Darüber hinaus ist auch die Gruppe behinderter Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen: Auch sie wollen mobil sein und körperlich wie mental möglichst fit - weil selbstständig statt überbehütet. 

 

Was können Behinderte für mehr Mobilität tun?

Wenig Handkraft bzw. Armkraft? Eingeschränkte Arm- und Handbeweglichkeit? Gar eine Querschnittslähmung? Elektrorollstühle für den Innenbereich, für draußen oder als Kombination aus beidem, bieten akkubetriebene, per Joystick gelenkte Mobilitätslösungen, die sich in der Wohnung aufladen lassen. Als Fahrer eines Elektrorollstuhls sollten Sie, anders als als Scooter-Fahrer, außerdem in der Mehrzahl der Busse problemlos mitfahren. Nur bestimmte E-Scooter qualifizieren sich offiziell für die Mitnahme im ÖPNV. Wer seinen Radius erweitern möchte, nimmt den E-Rolli im behindertengerechten Auto mit: Spezielle Umrüster machen es durch Umbauten genau auf die persönliche Einschränkung passend. Anpassungen, auf die Sie ein Recht haben, sobald die Nutzung des ÖPNV für Sie unzumutbaren Aufwand bedeutet. Bei Einschränkung der oberen Gliedmaßen sind dies z. B. besondere Lenkräder und Joysticks, Einsteighilfen und Pedale mit Handbedienung. Auch Verlademöglichkeiten für den Rolli, per Rampe oder vollautomatisch, können dazugehören.

 

Warum sind Elektromobile bei Behinderung so wichtig?

Elektromobile und Scooter verbessern die Mobilität in allen Bereichen: Passende Elektromobile lassen Alltag und Einkauf besser bewältigen, Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. So müssen sich Gehbehinderte durch Mobilitätseinschränkung nicht länger davon abhalten lassen, auch längere Strecken in Eigenregie zurückzulegen. Vom Start an: Ein Elektromobil-Sitz lässt sich auf Körpermaße verstellen und - für einfacheres Aufsteigen und Absteigen - drehen. Schnellere, belastbare Elektromobile mit 12 km/ oder 15 km/h sorgen dafür, dass Sie nicht endlos fürs Einkaufen brauchen - und alle Besorgungen in einem Rutsch nach Hause bringen. Mit Anhänger oder ohne, sofern das starke Elektromobil - inkl. kleines Nummernschild und Haftpflicht - genug Ladefläche hat, z. B. hinter dem Sitz im Heckkorb. Kraftpakete, die Sie und Ihren Hund auch regelmäßig zum Spaziergang in Wald und Feld begleiten - sogar im Winter, mit der richtigen Scooter-Ausrüstung. Garage oder öffentliche Ladestation sind zum Elektromobil-Aufladen übrigens nicht nötig, weil sich Akku einfach entnehmen lässt - und an der Haushaltssteckdose auftankt. 

 

Darf ich als Behinderter überhaupt ein Elektromobil fahren?

Das kommt auf den Einzelfall an. Einen Führerschein brauchen Sie für ein Elektromobil nicht, weshalb ein E-Scooter auch für behinderte Jugendliche ab 15 Jahren - oder ggf. sogar Kinder mit Behinderung eine Lösung darstellt. Allerdings werden die attraktiveren, schnelleren 15 km/h Elektromobile oder Scooter mit besonderen Ausstattungsmerkmalen nicht von der Krankenkasse bezahlt. Was es braucht, sind jedoch zwei möglichst gesunde Arme, um den Elektromobil-Lenker zu greifen und den Scooter sicher zu steuern. Menschen mit umfangreicherer Bewegungseinschränkung nutzen stattdessen einen auf ihre Behinderung individuell angepassten Elektrorollstuhl. Elektromobil oder Elektrorollstuhl? Zur Klärung prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MTK), ob der Betroffene das Elektromobil

a) tatsächlich braucht

b) selbstständig fahren kann.

Gehunfähigkeit, schwere Geheinschränkungen mit Vitalfunktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge oder Einschränkungen der oberen Extremitäten - wie Kraftlosigkeit von Armen oder Händen - stehen einer selbstständigen Scooter-Bedienung jedoch entgegen.

Wie wird die Fahrtauglichkeit für Elektromobile geprüft?

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) ist erforderlich, sofern sich eine Behinderung auf die geistige Leistungsfähigkeit auswirken kann. Wie etwa

- nach Schlaganfall

- bei Schädel-Hirntrauma

- bei spastischen Lähmungen

Hier wird getestet, ob Belastbarkeit, Wahrnehmung, Reaktion und Aufmerksamkeit hinreichen, um - mit Senioren Elektromobil oder Auto - am Straßenverkehr teilzunehmen. Wo jedoch kein Kläger, auch kein Richter, weil Sie beim selbstgekauften Elektromobil selbst verantwortlich sind: Ein so genannter "Idiotentest" wird nur gefordert, wenn die Kasse einen Scooter fördern soll, das schneller als 6 km/h fährt. Der Test prüft, ob Sie behinderungsbedingt in der Lage sind, den Krankenfahrstuhl Elektromobil zu steuern, ohne andere oder sich selbst zu gefährden. 

Wie Sie als behinderter Autofahrer von Förderung profitieren



Möchten Sie als Behinderter ein (Elektro-)Auto fahren, legt ein technisches Gutachten von TÜV oder der DEKRA fest, welche Hilfsmittel und Umbauten zum sicheren Führen Ihres Fahrzeugs nötig sind. Und welche Restkräfte bei Ihnen selbst vorhanden sind - eingeschätzt durch Fahrproben und Messungen. Wenn Sie Ihr Auto selbst führen, steht im Führerschein, dass die jeweiligen Hilfsmittel notwendig sind. Ihre schwere Behinderung erlaubt kein selbstständiges Fahren? Dann kann Ihr Helfer fahren; trotzdem ist das Fahrzeug auf Ihren Namen eingetragen - nur dann gibt es Förderung gem. KfzHV. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Anpassung der Fahrerlaubnis an die Behinderung allerdings nicht - interessant, falls Sie einmal ein behindertengerechtes Fahrzeugs anmieten müssen. Denn die Autovermietung darf diesen Nachweis nicht verlangen!

 

Welche Scooter-Kosten werden gefördert?

Elektromobile sind als Krankenfahrstühle anerkannte Hilfsmittel nach Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen - es gibt sie bei medizinischer Notwendigkeit auf ärztliche Verordnung. Achtung: Erst Rezept ausstellen lassen, dann Scooter wählen! Sehr oft lehnen Krankenkassen einen Scooter erstmal ab und bieten an, einen E-Rollstuhl zu zahlen. Übernimmt die Kasse das Elektromobil, leiht man Ihnen ein - evtl. gebrauchtes - 6 km/h Elektromobil-Basismodell; bei pfleglicher Behandlung zahlt die Kasse auch die Reparaturen. Auch Stromkosten für Elektromobile werden als monatliche Pauschale von ca. 3,50 Euro übernommen - Beträge, mit denen sich durchaus hinkommen lässt! Höherer Stromverbrauch wird anerkannt, wenn Sie diesen per Zwischenzähler nachweisen können. Leider haben einfache Elektromobile nur eine recht geringe Reichweite: Für Behinderte, die auf dem Land leben, sind Elektromobile mit wenig Reichweite keine wirkliche Lösung.

Wie Sie Elektromobile selbst kaufen und finanzieren

Als Gehbehinderter Scooter nach Wahl finanzieren? Die meisten Händler ermöglichen prinzipiell Ratenzahlung. Oder Sie kaufen Ihren Scooter im Rahmen wirtschaftlicher Aufzahlung, indem Sie mit der Kasse individuell verhandeln und einen Teil selbst übernehmen. Gewusst? Behindertengerechte Autos werden laut Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV) mit bis zu 9.500 Euro gefördert, alle nötigen Umbauten voll übernommen. Alle fünf Jahre ist eine KfzHV Neuförderung möglich. Ansprechpartner für Behinderte im Job ist die Arbeitsagentur - bzw. die Rentenversicherung, sofern mindestens 15 Jahre lang eingezahlt wurde. Behinderte Schüler und Studierende wenden sich an den überörtlichen Sozialhilfeträger. Weitere Kostenträger, bei vorliegenden Voraussetzungen, Unfallversicherung und Kriegsfürsorgestelle. Auch Stiftungen greifen Behinderten mit Förderungen unter die Arme. Aufwendungen für Hilfsmittel, die die Mobilität bei medizinischer Notwendigkeit fördern, lassen sich außerdem auch von der Steuer absetzen.

Wie ein Führerschein Behinderten zu mehr mobiler Selbstständigkeit verhilft

Barrierefreie Fahrschulen, qualifiziert im Umgang mit Gehbehinderten und mit geeigneten Ausbildungsfahrzeugen, finden Sie auf der Website der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. (Link: http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/Behindertenausbildung.pdf). Schließen Sie den Vertrag aber erst ab, wenn Sie die Zusage eines Kostenträgers in der Tasche haben - wie Arbeitsamt, (Renten-)Versicherungsträger oder Berufsgenossenschaft. Dabei können Sie auch gleich einen Antrag auf Kostenübernahme der - oben genannten! - Gutachten stellen.

Was bedeutet es für einen Behinderten, nicht mobil zu sein?

Zum Beispiel, tagtäglich zahlreiche Kilometer mit einem Aktiv-Rolli ohne Motor unterwegs zu sein, weil flächendeckend barrierefreie Straßenbahnen fehlen. Oder nicht alles allein einkaufen zu können, was man benötigt, weil der E-Rollstuhl nur begrenzt Platz bietet. Oder ständig bei der Kasse anzurufen, um die Sache mit dem Elektromobil voranzutreiben, ein charmantes Lächeln in der Stimme für den zuständigen Sachbearbeiter. Oder als Elektromobilfahrer in Fußgängerzone oder Einkaufszentrum mit der Security Probleme zu bekommen, immer wieder Papiere für Elektromobile vorzeigen zu müssen - und Vieles, Vieles mehr, das im Alltag schlaucht! Aber, wie Jean-Jacques Rousseau einst bemerkte: Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, tun zu können, was man will, sondern darin, nicht tun zu müssen, was man nicht will. 

Wir bei HMMso finden: Unterwerfung ist der falsche Weg, wenn man Recht hat! Fazit: Wer nicht kämpft, geht unter. HMMso berät Sie umfangreich, einfühlsam und persönlich - und kämpft mit Ihnen!