Leistungspflicht der Krankenkasse bei Unterbringung im Pflegeheim
Bundessozialgericht, Urteil vom 24.9.2002 (Az. B 3 KR 15/02)
Die Krankenkasse wird von ihrer Leistungspflicht nicht dadurch befreit, dass der Versicherte in einem Pflegeheim untergebracht ist. Auch bei stationärer Aufnahme in einem Pflegeheim werden die Patienten im Rahmen der Behandlungspflege mit Hilfsmitteln durch die Krankenkasse versorgt. In dem vor dem Bundessozialgericht streitigen Verfahren wurde die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten für eine Dekubitusmatratze verurteilt, da diese zur Behandlung des Dekubitus medizinisch notwendig war.





