Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln durch die Private Krankenversicherung
Privat ist nicht immer besser. Diese Erkenntnis gilt insbesondere im Bereich der Hilfsmittelgewährung. Denn die privaten Krankenversicherungsträger müssen nur das zahlen, was vertraglich vereinbart wurde. Welche Hilfsmittel von der PKV übernommen werden ergibt sich aus den konkreten Tarifbedingungen des Versicherungsvertrages. Ist ein Hilfsmittel nicht in den Tarifbedingungen gelistet, so wird es nicht von der PKV bezahlt, auch wenn es medizinisch notwendig ist. Vereinzelt bieten private Versicherungsanbieter offene Hilfsmittelkataloge an, die nicht abschließend die Hilfsmittelleistungen festlegen. Das genaue Hinsehen bei Vertragsschluss lohnt sich!





