Urteil E-Bike

Keine Kostenübernahme für E-Bike durch gesetzliche Krankenversicherung
Bundessozialgericht, Urteil vom 12.8.2009, Az. B 3 KR 11/08

Die Klägerin begehrte von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung die Kostenübernahme für ein motorisiertes E-Bike. Bislang war die Klägerin mit einem Rollfiets versorgt. Sie saß im Rollstuhl und die Pflegeperson auf dem ankoppelbaren Fahrradteil. Von dieser wurde sie dann gefahren. Der Vater der Klägerin begründete den Antrag auf Kostenübernahme für das E-Bike damit, dass die Klägerin mit zunehmendem Alter schwerer würde und er Mühe habe, sie zu fahren. Ohne das E-Bike könnten daher gemeinsame Familienausflüge nicht mehr übernommen werden. Der Senat befand jedoch, dass die Klägerin mit den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ausreichend versorgt sei. Die beklagte Krankenkasse sei nicht verpflichtet, Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die einen Aktionsradius über den Nahbereich der Wohnung hinaus ermöglichen sollen.

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