Heilmitteln können gerechtfertigt sein

Regierung: Regionale Unterschiede bei Zugang zu Heilmitteln können gerechtfertigt sein

Gesundheit/Antwort - 09.03.2010

Berlin: (hib/MPI/JOH) Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass regionale Unterschiede im Zugang zu Heilmitteltherapien gerechtfertigt sein können. In ihrer Antwort (17/738) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/598) schreibt die Regierung, zu den regionalen Besonderheiten zählten unter anderen die Altersstruktur, die Geschlechterverteilung, die Arztdichte, der Fachärzteanteil und die Art und die Anzahl stationärer Einrichtungen. Weiter heißt es, regionalen Besonderheiten könne am besten auf regionaler Ebene von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen oder deren Landesverbänden Rechnung getragen werden. Die Grünen hatten unter Berufung auf den Heilmittelbericht des Wissenschaftlichen Dienstes der AOK dargelegt, dass etwa bei der Physiotherapie der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der niedrigsten Behandlungszahl im Jahr 2008 das 3,21-Fache betragen habe.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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Quelle:www.bundestag.de


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