… dass Kompressions-, Stütz- und Antithrombosestrumpf drei völlig unterschiedliche Produkte sind?

Obwohl es sich bei diesen drei Strümpfen um unterschiedliche Produkte mit unterschiedlichen Einsatzgebieten handelt, passiert es immer wieder,
dass sie zusammen in einen Topf geworfen werden. Das zeigt z.B. das aktuelle Begriffswirrwarr, das auch in der Berichterstattung medizinischer Fachzeitschriften anlässlich einer im Lancet veröffentlichten Studie entstanden ist. Diese Studie legt nahe, dass so genannte thromboseprophylaxe-Strümpfe bei Schlaganfallpatienten nicht die erwünschte Wirkung haben. Statt jedoch durchgängig – und richtigerweise
– von eben diesen Antithrombosestrümpfen zu sprechen, wird auch mal von Kompressions-, mal von Stützstrümpfen geredet. Medizinische Kompressionsstrümpfe gelten als Basisbehandlung bei allen Erkrankungen des Venen- und Lymphgefäßsystems. Sie üben einen genau definierten Druck auf das Gewebe und die Gefäße aus. Zuvor erweiterte Venen werden auf ihren normalen Durchmesser zusammengepresst, noch nicht zerstörte Venenklappen schließen sich wieder und werden ihrer Funktion als Rückstauventil gerecht. Das Blut kann ungehindert zum Herzen zurückfließen und staut sich nicht mehr in den Beinen. Zur Thromboseprophylaxe bei bettlägerigen Patienten sind medizinische
Kompressionsstrümpfe hingegen nicht gedacht. Im Gegenteil entfalten sie ihre volle Wirkung am Besten, wenn der Patient sich bewegt.

Thromboseprophylaxestrümpfe, auch Antithrombosestrümpfe genannt, werden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bei bettlägerigen und frisch operierten Patienten zur Prophylaxe gegen Thrombose eingesetzt. Für aufrecht gehende und sitzende Patienten sind sie wegen des niedrigen Drucks und der Strickweise nicht geeignet. Antithrombosestrümpfe werden aus Erkennungsgründen nur in weiß gestrickt. Auch Stützstrümpfe dürfen nicht mit Kompressionsstrümpfen verwechselt werden. Sie eignen sich ausschließlich für Venengesunde zur Vorbeugung gegen schwere, müde Beine bei langem Stehen oder Sitzen und auch gegen Reisethrombose. Als Prophylaxemaßnahme werden diese Produkte nicht von den
Krankenkassen bezahlt und können bei einer bestehenden Venenerkrankung einen Kompressionsstrumpf auch nicht ersetzen.Die aktuellen Irritationen um KOmpressions-, Antithrombose- und Stützstrumpfe sind auch (und vor allem) in der Verbraucherpresse aufgetaucht. Es ist deshalb wichtig, dass die Patienten nicht verunsichert und verwirrt werden, sondern gut aufgeklärt sind. Die eurocom hat aus diesem Grund die Initiative
ergriffen und eine Pressemitteilung zur „Entwirrung“ herausgegeben.

Swea Menser
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Gesundheitspolitik

eurocom - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices

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