Beitrittsverträge bei der Hilfsmittelversorgung
20.02.11
Pressemitteilun Thomas Bade
Vertragsklauseln in einem Beitrittsvertrag zum 1. April 2011 der Novitas BKK in Hamburg wurden einer kritischen Prüfung unterzogen. Zum Teil weist der Vertrag inhaltliche Fehler auf. Grundsätzlich müssen Leistungserbringer die Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:2007 nachweisen.
Einige Vertragsklauseln werden nicht im Präqualifizierungsverfahren bestätigt und müssen zusätzlich gegenüber der Novitas BKK nachgewiesen
werden. Arztvorbehalt und Case Management sind nicht schlüssig im Vertrag aufgenommen und vorgesehene Zahlungen von Leistungserbringern
an Ärzte (als Abgeltung für erbrachte Leistungen) widersprechen eindeutig dem § 128 SGB V. Die vollständige Prüfung des Vertrages unter:
http://www.thomas-bade.de/Download/pruefung.htm
Verantwortlich
Thomas Bade
Westenstr. 39
85072 Eichstätt
Tel: 08421 708 34 98
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