Versorgungsmanagement im IT-Umfeld
Nach 18 Monaten Vorbereitungszeit startet Salenus das bundesweit einmalige Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020.
Berlin, den 22. April 2009
Das Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 wird anlässlich der conhIT in Berlin am 22. April vom Geschäftsführer der Salenus GmbH Thomas Bade einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Als Steuerungskonzept der neuen Strukturentwicklung im deutschen Gesundheitswesen bevorzugt der
Gesetzgeber einerseits die Verflechtung der bisher getrennten Versorgungsstrukturen, andererseits kommt es zum nachhaltigen Einfluss des Wettbewerbsrechts sowie der Antikorruptionsregeln in den Beziehungen der Leistungssektoren. Nach 18-monatiger Vorbereitungszeit ist das Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 ab sofort online unter www.versorgungsmanagement.eu für Leistungserbringer verfügbar. Auf einen Blick bietet VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 für Vertragspartner eine Übersicht sämtlicher Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgungen, sortiert und aufbereitet nach Versorgungsprognose, Versorgungsverlauf und Versorgungsergebnis. Für die Datenerhebung nach den Hilfsmittel-Richtlinien und dem Medizinprodukterecht bietet VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 Ärzten, Sanitätshäusern und HomeCare-Unternehmen eine einheitliche webbasierte Funktionsplattform für die gesamte Hilfsmittel- und HomeCare- Versorgung. Auf Grundlage wissenschaftlich etablierter Erhebungsbögen werden die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen der Leistungserbringer in ein schlankes und leistungsfähiges
Dokumentationssystem integriert. Papierlos, schnell und komfortabel über das Internet. Die Kommunikation zwischen Ärzten, Sanitätshäusern, HomeCare-Unternehmen und der VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 Managementgesellschaft wird über einen Server im Internet realisiert.
Diese schlanke Kommunikationsplattform für die gesamte Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung bietet Schnelligkeit, Einfachheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Die Datenübertragung ist SSL-verschlüsselt und entspricht damit höchsten Sicherheitsansprüchen. Die Anforderung der Leistungserbringer war eine einheitliche Funktionsplattform für das gesamte Versorgungsmanagement bei der Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung. VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 vereint zu diesem Zweck zwei wichtige Kompetenzbereiche der Salenus GmbH: Den eines modern aufgestellten IT-Dienstleisters und den einer klassischen Unternehmensberatung im Gesundheitswesen für Qualitätsmanagement.
VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 nutzt bei der Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung die Expertise des verordnenden Arztes und stützt sich auf Vorschriften des Gemeinsamen Bundesausschuss sowie des Medizinprodukterechts. Durch die neuen Hilfsmittel-Richtlinien vom Februar 2009 sind die Anforderungen an den Arzt bei der Verordnung von Hilfsmitteln erheblich gestiegen. Die allgemeinen Verordnungsgrundsätze übernehmen medizinisch systematische Grundsätze, wie sie analog in den Heilmittel-Richtlinien formuliert sind. Eine Abrechnung der erweiterten Leistungen und Dokumentationsanforderungen im Rahmen der Honorierung für Ärzte ist nicht vorgesehen. Auch handelt es sich bei Umsetzung der Hilfsmittel-Richtlinien nicht um freie Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für den Arzt. Die Regelleistungsvolumina
lassen eine sachgerechte Umsetzung der Hilfsmittel-Richtlinien nicht zu. Die Einhaltung der Hilfsmittel-Richtlinien und des Medizinprodukterechts bilden für versorgende Leistungserbringer (Sanitätshaus und HomeCare-Unternehmen) die Abrechnungsgrundlage mit den
Krankenkassen und haben erhebliche haftungsrechtliche Relevanz (Produkthaftung). Nach dem Medizinprodukterecht ist das Sanitätshaus und HomeCare-Unternehmen zusätzlich verpflichtet den Versorgungsverlauf zu dokumentieren und zu bewerten (Marktbeobachtung). Außerdem verpflichten die Hilfsmittel-Richtlinien den Lieferanten eines Hilfsmittels unverzüglich den Vertragsarzt, der die Verordnung
ausgestellt hat, zu unterrichten, falls das Versorgungsziel nicht erreicht wird. Der Vertragsarzt muss daraufhin eine Änderung oder Ergänzung der Hilfsmittelverordnung prüfen. Diese Vorschrift hat unmittelbaren Einfluss auf das prozessorientierte Handeln des Sanitätshauses und
HomeCare-Unternehmens nach den Vorschriften der ISO 9001:2008, ISO 13485:2003 und des Medizinprodukterechts. Durch diese Regelungen greift der verordnende Arzt in die Einhaltung haftungs- und vertragsrechtlicher Vorschriften des Sanitätshauses oder HomeCare-Unternehmens ein.
VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 wird die webbasierte Datensammlung von Versorgungsbedarf, Versorgungsfähigkeit, Versorgungsprognose und Versorgungsziel in anonymisierter Form allen Vertragsärzten anbieten. Das für die versorgenden Leistungserbringer notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Datenmaterial wird Sanitätshäusern und HomeCare-Unternehmen in Form von Qualitätsberichten, Erhebungen und kritischen Merkmalen entgeltlich zu Verfügung gestellt. Die mit der formularmäßigen Datensammlung nach dem Medizinprodukterecht und den Hilfsmittel-Richtlinien verbundene Honorarleistung der Managementgesellschaft an den verordnenden Arzt stellt keinen strafrechtlichen Tatbestand der Vorteilsannahme dar. Bei der Beachtung, dass die Vergütung für Beratung und Datenerhebung angemessen ist, wird auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit der Maßgabe zurückgegriffen, dass die Vergütung keinen Anreiz zur Verordnung eines Hilfsmittels darstellt. Die Vergütung
der Managementgesellschaft wird nur in Geld bestehen und wird zu der erbrachten Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Die gesetzlich vorgeschriebne lückenlose Versorgungsdokumentation und der daraus zwangsläufig resultierende enge Kontakt zum Verordner bringen Sanitätshäuser, Ärzte und Krankenhäuser zunehmend in straf- und vertragsrechtliche Probleme. Jeglicher Kontakt zum Arzt und Datenaustausch mit dem Verordner sind auf Grund der Vorschriften des § 128 SGB V ein Wandeln auf schmalen Grad.
Mit Hilfe des sektorenübergreifenden Netzwerks VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 entwickeln Sanitätshäuser alle gesetzlich vorgeschriebenen Erhebungen und Verlaufskontrollen zusammen mit dem verordnenden Arzt. Der Verdacht der Korruption und Zuweisung von Hilfsmittelverordnungen gegen Entgeld entfällt.
Die Managementgesellschaft im Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 übernimmt die Datenerhebung sowie -auswertung und führt entsprechende Fachkonferenzen durch. Bei der Berechnung der Verwaltungskosten und Kosten der Qualitätssicherung orientiert sich das Projekt
VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 an den Empfehlungen des Bundesversicherungsamts zur Erhebung von Verwaltungskosten und Kosten der Qualitätssicherung bei Disease Management Programmen (DMP) vom Mai 2005. Kosten der hilfsmittelbezogenen Qualitätssicherung fallen beim Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 in Abhängigkeit vom Datenflussmodell, dass dem Programm zugrunde liegt, entweder direkt beim
Leistungserbringer oder bei der Managementgesellschaft an.
Ein wesentliches Ziel des Projekts VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 ist die Transparenz bei der Hilfsmittelversorgung gegenüber den Beitragszahlern zur gesetzlichen Krankenversicherung. VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 bietet transparente Informationen zu Produkten und Dienstleistungen (Qualität, Preise), zu Leistungserbringern (Qualifikation, Versorgungshäufigkeiten), zu therapeutischen Behandlungsverfahren sowie zu Verfahren und Strukturen bei der Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung.
Das Netzwerk VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 verfügt über eine internationale Literatur-Datenbank von über 600 Arbeiten, um sektorenübergreifende Behandlungsprozesse für die Hilfsmittel- und HomeCare- Versorgung zu definieren und Schwachstellen im derzeitigen System zu beseitigen. Die Literatur-Datenbank bildet die Grundlage für die anwendungsorientierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei der
Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinien, Expertenstandards). Ab Juni 2009 wird zusätzlich eine Hochschule beauftragt, das Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 wissenschaftlich zu begleiten. Im Rahmen des Projekts VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 hat sich eine Fachkonferenz bestehend aus Ärzten, Sanitätshäusern, HomeCare-Unternehmen und Pflegefachkräften mit der Berücksichtigung der
Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung bei den Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege
befasst und am 18. April 2009 eine entsprechende Stellungnahme an das Deutsche Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege eingereicht.
Mit dem Projekt VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 ist die Salenus GmbH Mitglied im Bundesforum Gesundheitsrecht e.V.
Pressekontakt:
Thomas Bade
Salenus GmbH
Fachbereich VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020
Kirchenstr. 6
90762 Fürth
Tel: 0911 74 90 115
E-Mail: presse@versorgungsmanagement.eu
Internet: www.versorgungsmanagement.eu








