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Rollstühle und Kinderwagen im Treppenhaus

11/2009

Viele Menschen und Sanitätshäuser haben bei uns immer wieder Nachgefragt, ob eine Unterbringung eines Rollstuhls im Treppenhaus erlaubt ist. Es scheint die Dringlichkeit, dass wir dieses Urteil von 2007 noch einmal ins Internet stellen. Für die Bereitstellung möchten wir uns schon einmal vorab bei Gratisrecht.de bedanken.

Ein sehr mieterfreundliches Urteil vom BGH in Karlsruhe für Rollstuhlfahrer und Mütter. Rollstühle und Kinderwagen dürfen laut dem Urteil von 2007 im Hausflur abgestellt werden, sofern dieser groß genug ist und andere Mieter dadurch nicht belästigt werden.

Eine Belästigung liegt aber nur dann vor, wenn der Durchgang dann versperrt ist. Die optische Beeinträchtigung reicht als Grund nicht aus!
Urteil: BGH Karlsruhe Az: ZR 46/06-4/07

Tipp!

Was soll man also tun, wenn dem Vermieter oder die Hausverwaltung der Rollstuhl oder auch der Kinderwagen im Treppenhaus ein Dorn im Auge ist ? Der erste und beste Weg ist ein klärendes Gespräch, auf das man sich aber gut vorbereiten sollte. Man nehme also den Rollstuhl oder den Kinderwagen und messe den freiein Durchgang, wenn dieses in Hausflur abgestellt ist. Eine kleine Handzeichnung kann da sehr nützlich sein.

Wer ganz sicher gehen will, kann vorher einmal nett bei den Nachbarn nachfragen, ob sie sich belästigt fühlen. Fürsprecher sind immer das beste Argument. So ausgerüstet ziehst du dann zu deinem Vermieter und legst ihm deine Sichtweise dar.

Halte dabei dein “Ass im Ärmel” aber erst einmal zurück. Mit Gerichtsurteilen um sich werfen, hat noch nie einen guten Eindruck gemacht, zudem kann es Spannung in die Diskussion bringen.


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Mike Höftmann
Kastanienweg 9d
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