Anmerkung von HMM Sven Oppel.
Wie ergeht es Behinderten und kranken Menschen damit ?
Orwell läßt grüßen
Bundesagentur für Arbeit geht neuerdings mit Observationen gegen möglichen Leistungsmißbrauch vor. Datenschützer sind alarmiert.
Von Ralf Wurzbacher
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nimmt sich jetzt offiziell das Recht heraus, ihre Mitarbeiter zum Schnüffeln auf Hartz-IV-Empfänger loszulassen. »Beim Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmißbrauch« soll es neuerdings möglich sein, gegen Betroffene nachrichtendienstliche Ermittlungen bis hin zu »Observationen« einzuleiten. So steht es in einer internen Dienstanweisung der Nürnberger Zentralbehörde an alle Jobcenter. Nach Auskunft des Erwerblosen Forums Deutschland (Elo-Forum) kommen die Regelungen seit dem 20. Mai, dem Tag der Herausgabe des Papiers, auch zur Anwendung. Das Elo-Forum und dessen Partnerorganisation gegen-hartz.de wollen juristische Schritte gegen die Maßnahmen prüfen.
Die Bundesagentur maße sich Kompetenzen an, »für die Strafermittlungsbehörden einen Gerichtsbeschluß benötigen«, schreiben die Erwerbsloseninitiativen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom Mittwoch. »Wir fordern die Bundesregierung auf, die BA sofort in ihre Schranken zu verweisen und den behördlichen Wahnsinn umgehend zu stoppen.« Martin Behrsing vom Elo-Forum sagte gestern gegenüber junge Welt, daß diese Methoden nicht mit der Strafprozeßordnung und der Verfassung in Einklang stünden. Behrsing stellt sich vor allem die Frage, »wo die Grenzen zu einem schwerwiegenden Verdacht verlaufen und wer darüber befindet«. Er befürchtet, daß schon eine »bloße anonyme Anzeige eines gehässigen Nachbarn« ausreicht, die Ermittler auf den Plan zu rufen.
Laut Dienstanweisung ist das heimliche Ausspähen dann gestattet, »wenn eine andere Aufklärung nicht möglich ist«. Aufgrund des »besonders schwerwiegenden Eingriffs in die Rechte der Betroffenen« wären Observationen jedoch »nur durch die Leitung der Grundsicherungsstelle anzuordnen«. Zudem sei »in besonderem Maße« der »Grundsatz der Verhältnismäßigkeit« zu berücksichtigen. Nach Einschätzung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, lädt die Regelung »geradezu zur übermäßigen Bespitzelung ein«, da weder der Begriff der Observation noch der des schwerwiegenden Verdachts konkretisiert werde. Im jW-Gespräch wies er darauf hin, daß das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg für Observationen eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage verlangt habe, die allerdings nicht bestehe.
Die BA-Anweisung enthält dazu eine Reihe weiterer fraglicher Vorgaben, die für Sebastian Bertram von gegen-hartz.de wie eine »Anleitung für nachrichtendienstliche Ermittler« anmuten. So schlüsselt das Schreiben als »denkbare« Außendiensttätigkeiten unter anderem die »Überprüfung von Wohnungsverhältnissen«, die »Feststellung von verschwiegenem Einkommen, dabei auch Gespräche mit Arbeitgebern«, »Vorsprachen bei Banken und Versicherungen« sowie »Gespräche mit sonstigen Dritten, z.B. Nachbarn, Vermieter« auf. Natürlich werden den Ausspionierten nur die besten Absichten unterstellt, etwa dann, wenn der Verdacht einer nicht angezeigten Bedarfsgemeinschaft besteht. In diesem Fall lautet der Fahndungsauftrag: »Indizienfeststellung zur Widerlegung der Vermutung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft« – Orwell hätte daran seine helle Freude gehabt.
Datenschützer Weichert hält die »Einschaltung von privaten Sozialdetektiven« für schlicht rechtswidrig. Deren Einsatz lasse sich jedenfalls nicht mit der in der Anweisung zitierten Gesetzespassage begründen. Generell sehe die Anweisung vor, daß sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurückgegriffen werden könne. »Das geht an der Rechtslage völlig vorbei«. Hinter dem Rücken des Betroffenen dürfe »grundsätzlich nicht ermittelt werden«. Weichert nannte die Anweisung »massiv überarbeitungsbedürftig« und kündigte an, sich hierüber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Ländern zu verständigen.
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