MedInform-Hilfsmittelworkshop: „Leistungserbringer und Hersteller müssen sich auf neue Marktbedingungen einstellen“
Berlin. Leistungserbringer und Hersteller im Hilfsmittelmarkt müssen sich auf erhebliche Veränderungen in der Hilfsmittelversorgung einstellen. Das betrifft beispielsweise Ausschreibungen, das neue Präqualifizierungsverfahren oder die Neuregelungen zur enteralen Ernährung. Das machte der MedInform-Workshop „Das GKV-OrgWG ändert die Spielregeln im Hilfsmittelmarkt“ am 13. Mai 2009 in Berlin deutlich. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed. Der zweite Workshop dieser Art vermittelte den Teilnehmern Konzepte und Strategien zum Umgang mit den neuen Herausforderungen, beispielsweise der Umgang mit Ausschreibungen und die Bedeutung von Verhandlungsverträgen. Referenten des Workshops waren Carla Grienberger vom GKV-Spitzenverband sowie die Rechtsanwälte Peter Hartmann und Jörg Hackstein von der Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte. Der Workshop wurde moderiert von Daniela Piossek, Leiterin des Referats Krankenversicherung beim BVMed.
Für die Hersteller von Hilfsmitteln stellt sich die Frage, wie sie sich künftig in den Markt einbringen können. Dafür sind unter anderem gemeinsame Konzepte mit Leistungserbringern gefordert, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können. Die Leistungserbringer müssen überprüfen, ob und in welchen Bereichen sie von Ausschreibungen betroffen sein können. „Die MedTech-Unternehmen brauchen dann ein Team, dass sich mit dem Thema Ausschreibungen beschäftigt und die Spielregeln kennt: von der Informationsbeschaffung über die Beteiligung an einer Ausschreibung mit allen formalen Kriterien und Fristen bis hin zu den Schutzrechten“, so die Rechtsanwälte Peter Hartmann und Jörg Hackstein. Gleichzeitig sollten sich die Unternehmen um das Thema Vertragsverhandlungen kümmern und sich bemühen, Verträge selbst mitzugestalten. Der Ausblick der Experten: Die kleinen Leistungserbringer müssten sich als Dienstleister oder Nischenspezialist neu ausrichten. Bei großen Leistungserbringern ist eine Konzentration auf das Kerngeschäft erforderlich – bei gleichzeitiger Neuausrichtung des Außendienstes.
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