Barmer GEK schreibt Selektivverträge zur Krebstherapie in NRW aus. Zytostatika-Ausschreibungen und kein Ende
Nachdem wir an dieser Stelle zuletzt über die erneute Ausschreibung von Selektivverträgen zur Krebstherapie der AOK Nordost berichtet haben, beschreitet nunmehr auch die Barmer GEK diesen Weg. Die Barmer GEK führt eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe von Rahmenverträgen über die Herstellung und Lieferung von parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren Anwendung bei Patienten durch. Es geht um die Versorgung von 19 onkologischen Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen. Die 19 Praxen wurden in insgesamt 11 Lose zusammengefasst. Es darf auf alle Lose geboten werden. Eine Zuschlagslimitierung besteht nicht. Die Barmer GEK verspricht sich von der Ausschreibung die Erschließung von Wirtschaftlichkeitspotentialen.
Dabei soll die aktuelle Ausschreibung „nur“ der Anfang sein. Bei erfolgreichem Verlauf soll schnellstmöglich eine bundesweite Ausschreibung angegangen werden. In unserem letzten Newsletter haben wir bereits die rechtlichen Probleme solcher Ausschreibungen erläutert.
Auch der Verband der Zytostatika herstellenden Apotheker (VZA) kritisiert die Ausschreibungen und fordert ein gesetzliches Verbot. Nach Ansicht des Verbands bedrohen die Ausschreibungen die ortsnahe Versorgung und die Versorgungsqualität, da allein der niedrigste Preis zuschlagsrelevant sei. Zudem könne die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker bei der Betreuung der Krebspatienten leiden.
Trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Probleme werden Zytostatika-Ausschreibungen weiter zunehmen.
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