Wussten Sie schon das die Kompressionsklasse 1 (wieder) verordnet werden kann?
Eine Zeitlang wurden Kompressionsstrümpfe der Klasse 1 nur bei wenigen Indikationen wie z. B. einer beginnenden Schwangerschaftsvarikose
von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dies hat sich durch die aktuelle Fortschreibung der Produktgruppe 17 „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie" des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkassen geändert: Denn die starre Zuordnung von Kompressionsklassen zu bestimmten Diagnosen wurde aufgehoben. Diesbedeutet, dass alle Kompressionsklassen - insbesondere auch die Kompressionsklasse 1 - im Ermessen des behandelnden Arztes nach medizinischer Notwendigkeit verordnet werden können. So kann der Arzt bei einer Varikose ohne ausgeprägte Ödembildung die Kompressionsklasse 1 für ausreichend halten, während er bei einem fortgeschrittenen Ödem und Hautveränderungen dem Patienten ein Rezept für eine höhere Kompressionsklasse ausstellen wird.
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