In´kontinenzmittelversorgung
Die AOK Baden-Württemberg schließt mit Heimeinrichtungen (nicht Hersteller!) Vereinbarungen, die sie nicht offen legt. Sie überlässt diesen dabei pauschal Geld und verweigert den Bewohnern danach die Übernahme der Kosten für die von diesen bisher - teilweise über Jahre verwendeten und ärztlich verordneten (innerhalb der Festbetragsgrenze liegenden) Einlagen! Begründung auf Anfrage: Wir sind nicht zuständig! Wenden Sie sich an Ihre Heimleitung. Klage beim SG wurde eingereicht. Im bisherigen Verlauf (nur Erörterungstermin) ist weitere Vertuschung erkennbar. Der Richter will lediglich einen Vergleich der \"Einheitseinlage\" mit der verordneten Einlage anstellen und sich erkennbar bisher aus einer Wertung des Verhaltens der AOK heraushalten.
Autor und Verantwortlich für die Pressemitteilung:
11.07.09
Ludwig Nolz
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73116 Wäschenbeuren
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