hre Stimme für die Aufnahme der Wahlfreiheit bei medizinischen Hilfsmitteln ins Patientenrechtegesetz – Werden Sie jetzt aktiv!
Berlin, 31. August 2011
Sehr geehrte Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
die Regierungskoalition aus CDU und FDP hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 beschlossen, die bisher in vielen verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zu stärken und in einem eigenen Gesetz zu bündeln. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Wolfgang Zöller MdB, hat dazu jüngst ein Eckpunktepapier vorgelegt. Es sieht unter anderem vor, den Zugang der Patientinnen und Patienten zu Informationen über Qualität und Preise von Leistungen zu erleichtern, ihre Rechte gegenüber den Leistungsträgern auszubauen und die Stellung der Betroffenen von Behandlungsfehlern zu stärken. Das entsprechende Gesetz soll bis Mitte 2012 in Kraft treten.
Die Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten durch ein Patientenrechtegesetz ist sehr begrüßenswert. Doch obwohl es Betroffene und Experten als dringend erforderlich ansehen, werden die Mitbestimmungsrechte bei der medizinischen Versorgung bislang noch nicht hinreichend berücksichtigt. So ist etwa das Recht auf Wahlfreiheit zwischen den Leistungserbringern bisher nicht vorgesehen. Dies könnte dazu führen, dass das Wahlrecht des Versicherten durch Ausschreibungen von medizinischen Leistungen ausgehebelt werden kann, wie es im Hilfsmittelbereich der Fall ist. Die diesbezüglich vorgesehene Wahlmöglichkeit bei Vorliegen eines berechtigten Interesses hat sich bisher als wenig hilfreich herausgestellt und sollte deshalb konkretisiert werden. Ein Vorbild könnte der Arzneimittelbereich sein. Hier wurde für die Versicherten ein generelles Wahlrecht eingerichtet, das von den Patienten trotz der Notwendigkeit der Mehrkostenübernahme gut genutzt wird.
Das Aktionsbündnis „meine Wahl!„ engagiert sich seit 2008 mit Ihrer Unterstützung für den Erhalt der Wahlfreiheit bei der Hilfsmittelversorgung. Deshalb möchten wir Sie dazu aufrufen: Nutzen Sie Ihre Chance und senden Sie Ihre individuelle Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Herrn Wolfgang Zöller MdB, und setzen Sie sich so für die Aufnahme der Wahlfreiheit insbesondere bei medizinischen Hilfsmitteln in das Patientenrechtegesetz ein.
Es gibt gute Argumente für die Aufnahme der Wahlfreiheit und Mitsprache bei medizinischen Hilfsmitteln in das Patientenrechtegesetz:
Qualität der Versorgung: Betroffene und deren Angehörige sind die erfahrenen Experten im Umgang mit ihrer Hilfsmittelversorgung. Fehlende Wahlfreiheit und Mitbestimmung bei der Hilfsmittelwahl haben Qualitätsverluste und Fehl- bzw. Unterbehandlungen zur Folge. Dies zeigen viele Beispiele in den bisher durch die Gesetzlichen Krankenkassen ausgeschriebenen Versorgungsbereichen. Wahlfreiheit und Mitbestimmung der Betroffenen sind für eine qualitativ hochwertige und dem Bedarf entsprechende Versorgung unerlässlich!
Lebensqualität und Teilhabe: Der Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln nimmt in einer älter werdenden Gesellschaft stetig zu. Unangemessene Hilfsmittelversorgung und der Wegfall wohnortnaher Versorgungsstrukturen gefährdet die Lebensqualität und die Teilhabe einer steigenden Anzahl von Menschen am gesellschaftlichen Leben und konterkariert entsprechende soziale und volkswirtschaftliche Ziele der Politik.
Kosten: Der Preiskampf durch Ausschreibungen, fehlende Mitsprache und Wahlfreiheit können zu teuren Folgebehandlungen führen. Deren Kosten übersteigen häufig bei Weitem den Preis einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Anstatt wie beabsichtig Kosten einzusparen, werden die Ausgaben im Gesundheitssystem dadurch an anderer Stelle noch erhöht.
Ihre Beispiele: Die besten Argumente für die Aufnahme der Wahlfreiheit und Mitbestimmung bei medizinischen Hilfsmitteln ins Patientenrechtegesetz sind Ihre täglichen Erfahrungen! Schildern Sie Herrn Zöller Ihre Beispiele im Umgang mit der Hilfsmittelversorgung und verdeutlichen damit, was Wahlfreiheit und Mitsprache im konkreten Einzelfall bedeuten.
Sie erreichen den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten unter folgender Anschrift:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Wir würden uns freuen, wenn Sie Herrn Zöller schreiben und uns eine Kopie Ihrer Stellungnahme zukommen lassen könnten.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Aktionsbündnis meine Wahl
Bärbel Hestert-Vecoli
c/o Weber Shandwick
Schönhauser Allee 37, Geb. P
10435 Berlin
Tel.: 030 – 20 351 0
Fax: 030 – 20 351 190
info@buendnis-meine-wahl.de
www.buendnis-meine-wahl.de








