28.01.11 Bundesversicherungsamt kritisiert Praxis der Krankenkassen Hilfsmittelverträge nach § 127 SGB V zu verhandeln !
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die bisherige Praxis der Krankenkassen Vertragsverhandllungen zu führen und Vertragsinhalte zu diktieren, kritisiert [AZ II 2 – 5471.1 1077/2010]. Zitat des BVA: Die Praxis habe gezeigt, dass Krankenkassen eine Verhandlungsposition erlangt hätten, die verschiedentlich missbräuchlich gegenüber den Leistungserbringern ausgenutzt werde. Das BVA nimmt sehr ausführlich u.a. zu folgenden Vertragsbedingungen und -inhalten Stellung: Anwendung des GWB und Anspruch auf Vertragsverhandlungen Bekanntmachung der Verträge und umfassender Informationsanspruch Beitrittsrecht und bundesweite Versorgung elektronischer Kostenvoranschlag und Zertifizierungspflicht Die vom Bundesversicherungsamt (BVA) schriftlich dargelegte Rechtslage im Vertragsgeschäft der gesetzlichen Krankenkassen wird übersichtlich im Internet (http://thomas-bade.de/vertragsmanagement) dargestellt.
Thomas Bade
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