Hartz IV: Wann werden Zusatzbeiträge der Krankenkasse erstattet?
Viele Krankenkassen werden künftig einen Zusatzbeitrag verlangen – in der Regel acht Euro monatlich. Jedenfalls derzeit. Generell gilt: Es gibt keine Befreiung für Menschen mit wenig Geld. Auch Hartz IV-Bezieher müssen den Zusatzbeitrag zahlen. In einigen Fällen ist aber eine Erstattung der Kosten über die Hartz-IV-Ämter möglich. Darüber informiert im Folgenden die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.
Wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt, dann besteht ein Sonderkündigungsrecht: Man kann kündigen und in eine billigere Kasse wechseln, die noch keinen Zusatzbeitrag verlangt. Ist ein solcher Wechsel nicht möglich, dann muss das Hartz-IV-Amt den Zusatzbeitrag erstatten: Wenn jemand erstmals Hartz IV beantragt und die Frist für die Sonderkündigung bereits abgelaufen ist. Oder wenn ein besonderer Wahltarif der Krankenkasse gilt, bei dem man eine gewisse Zeit in der (bisherigen) Krankenkasse bleiben muss.
Das Amt kann die Kosten übernehmen, wenn ein Wechsel der Krankenkasse zwar möglich ist, aber eine besondere Härte darstellt.
Beispiele: (1) Die bisherige Krankenkasse bietet spezielle Behandlungs- oder Vorsorgeleistungen, (2) es wurden Anwartschaften auf Prämienzahlungen erworben, die bei einem Wechsel verloren gehen, (3) aufgrund gezahlter Beiträge wurden Ansprüche auf besondere Leistungen erworben oder (4) der Hartz-IV-Bezug wird absehbar nur kurze Zeit dauern.
Bringt der Wechsel der Kasse keinen erheblichen Nachteil, dann bleibt Hartz-IV-Beziehern nur das fragwürdige Krankenkassen-Hopping, um den Zusatzbeitrag zu vermeiden: Die Stiftung Warentest hat eine Liste der Kassen veröffentlicht, die zumindest im Jahr 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben wollen: www.test.de/Krankenkassen
Übrigens: Das Schonvermögen für die Altersvorsorge wird von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr erhöht. Das beschloss der Bundestag am 5. März. Der Nutzen der Neuregelung ist recht begrenzt, da nur sehr wenige, potenzielle Hartz-IV-Bezieher über eine entsprechend hohe Altersvorsorge verfügen.
Die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte wird maximal um 0,73 Prozent steigen, so schätzt es selbst die Bundesregierung ein .
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