Stellungnahme Expertenstandards
Entlassungsmanagement in der Pflege
vorläufige Version März 2009
Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP)
eingereicht von: Fachkonferenz VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020
Salenus GmbH
Kirchenstr. 6
90762 Fürth
18. April 2009
Stellungnahme Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege © 2009 Salenus GmbH Revision: A01/2009 Seite 2
Allgemeine Stellungnahme
Im Rahmen des Projekts VERSORGUNGSMANAGEMENT 2020 der Salenus GmbH hat sich eine Fachkonferenz bestehend aus Ärzten, Sanitätshäusern, HomeCare-Unternehmen und Pflegefachkräften mit der Berücksichtigung der Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung beim
Entlassungsmanagement befasst. In der vorläufigen Version des Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege vom März 2009 wird unter anderem auf die sozial- und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen Bezug genommen. Zusätzlich wird ausdrücklich der Hinweis gegeben, dass die DNQP Expertenstandards als verbindliche Grundlage der pflegerischen Leistungserbringung im Rahmen des SGB V anzusehen
sind. Zudem gelten Expertenstandards als „vorweggenommenes Sachverständigenurteil“ und haben (haftungs-) rechtliche Relevanz. Eine Verpflichtung für das Vorhalten eines Entlassungsmanagements ergibt sich darüber hinaus auch aus § 11 Abs. 4 SGB V, in dem festgelegt ist, dass Versicherte einen Anspruch auf ein Versorgungsmanagement zur Vorbeugung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche haben. Auf Seite 5 wird ausgeführt, dass sich die Experten einig sind, dass ein wirkungsvolles Entlassungsmanagement nur in multidisziplinärer Zusammenarbeit erreicht werden kann, in der auch die anderen Berufe, wie Medizin, Sozialarbeit, Physiotherapie, Ergotherapie und Psychologie ihre jeweilige Verantwortung wahrnehmen. Es wäre wünschenswert, wenn die Experten hier die Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung als integralen Bestandteil eines Entlassungsmanagements definieren würden. Dies ist vor allem im vorliegenden Expertenstandard aufzunehmen, da explizit zu neuen Versorgungsformen wie Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Praxisverbünde oder
integrierte Versorgungsformen Bezug genommen wird. Der Expertenstandard führt aus, dass Pflegefachkräfte die Verantwortung für den Wissens- und Kompetenzerwerb zur Umsetzung des Standards tragen. Aus diem Grund ist es zwingend notwendig, dass auf die speziellen Versorgungsprobleme bei der Hilfsmittel- und HomeCare-Versorgung eingegangen wird (Vgl. Bühring C, Linnemannstöns: § 127 SGB V n. F. –Ausschreibung, Rahmenvertrag oder Einzelvereinbarung ?, MedR 26, 2008: 2. 149-152). Aus verschiedenen Gründen erhalten nicht alle Versicherten die für die Teilhabe notwendigen Hilfsmittel – viele erhalten die Hilfsmittel nicht rechtzeitig, nicht bedarfsgerecht oder nur mit unverhältnismäßigem persönlichem Aufwand (Vgl. Schmidt-Ohlemann: Expertise der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation zu aktuellen Problemen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, 2006). Die gravierenden Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Hilfsmittel- und
HomeCare-Versorgung seit April 2007 (Ausschreibungen, Vertragspartner, Präqualifizierung) müssen im Rahmen eines Expertenstandards Entlassungsmanagement berücksichtigt werden. Die pflegerischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen heute schon zu beurteilen und in einem
Expertenstandard eingehend zu würdigen ist leider nicht möglich. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt jedoch sehr deutlich, dass die Vorstellungen der Kostenträger hinsichtlich der Hilfsmittelauswahl und der prozessorientierten Versorgung kaum mit den Vorstellungen der für die
Stellungnahme Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege © 2009 Salenus GmbH Revision: A01/2009 Seite 3 Pflege Verantwortlichen übereinstimmen dürften. Hinzu kommen Auswirkungen für die Pflegeberufe und ein enormer logistischer und administrativer Aufwand für das Entlassungsmanagement.Die sach- und situationsgerechte individuelle Hilfsmittelversorgung von Patienten und Menschen mit
Behinderungen und Selbstpflegedefiziten erfordert umfassendes Expertenwissen. Dazu müssen Produkt- und Marktkenntnisse mit speziellen medizinisch-pflegerischen, sozialmedizinischen und rechtlichen Kenntnissen verbunden werden. www.salenus.de
www.versorgungsmanagement.eu