Ausschreibungsstopp: Betriebskrankenkassen schützen Patientenwahlrecht .
Nach Fehlversorgungen und Beschwerden von Hilfsmittelnutzern ziehen erste Krankenkassen Konsequenzen. BKKs heben Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen auf.
Berlin, 15. April 2009 – Die zahlreichen Beschwerden von Hilfsmittelnutzern und pflegenden Angehörigen zeigen Wirkung. Nachdem es bei der Versorgung von Versicherten mit medizinischen Hilfsmitteln nach Ausschreibungsverfahren bundesweit zu Problemen gekommen ist, ziehen erste Krankenkassen Konsequenzen. Bereits im Februar kündigte die AOK Hessen einem Vertragspartner. Nun hat auch der BKK Landesverband Niedersachsen-Bremen und spectrum|K - das bundesweite BKK Gemeinschaftsunternehmen – ein europaweites Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen aufgehoben. BKK-versicherte Inkontinenzbetroffene können aufatmen. Sie können weiterhin selbst entscheiden, welches Homecare-Unternehmen oder Sanitätshaus sie mit Kathetern versorgt und wer sie bei der Auswahl und im Umgang mit ihren Hilfsmitteln schult und berät.
Bis Ende letzten Jahres waren Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, Verträge mit Hilfsmittelanbietern öffentlich auszuschreiben. Dies hatten auch die Betriebskrankenkassen getan. Der Ausschreibungssieger – in der Regel der günstigste Anbieter – wäre dann exklusiver Vertragspartner der Krankenkasse geworden. Wenn der Preis das ausschlaggebende Kriterium ist, wird jedoch bei Qualität und Service oft massiv gespart. Bei zahlreichen Krankenkassen häufen sich daher die Beschwerden. So werden beispielsweise Inkontinenz-Vorlagen nicht rechtzeitig oder in zu geringen Mengen geliefert, Bettlägerige erhalten nicht die optimalen Hilfsmittel zur Dekubitus-Vorsorge, Schlafapnoe-Patienten werden im Umgang mit ihren Atemgeräten unzureichend geschult oder Querschnittsgelähmte müssen mit ungeeigneten Rollstühlen Vorlieb nehmen.
Durch diese Entwicklungen alarmiert, haben die Betriebskrankenkassen nun ihr Ausschreibungsverfahren für ableitende Inkontinenzhilfen gestoppt. Dies ist möglich, da seit Jahresbeginn 2009 eine Gesetzesnovelle gilt, die es den Krankenkassen wieder erlaubt, offene Verträge abzuschließen, denen alle qualifizierten Leistungserbringer beitreten können. Das Wahlrecht der Versicherten bleibt so gewahrt. „Die hohen Qualitätsziele, die wir an unsere Vertragspartner stellen, können wir nur umfassend und flächendeckend sicherstellen, indem wir die Ausschreibung aufheben und nun Verträge mit geeigneten Vertragspartnern schließen, die nah am Versicherten sind", so Hans-Hermann Runge, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Niedersachsen-Bremen. „Versorgungsprobleme, wie Lieferengpässe, mangelnde Qualität von Produkten und fehlende Beratung werden wir den BKK-Versicherten auf diesem Wege ersparen."
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